Gebühreninformation
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Die Homöopathie erfordert durch Ihre besondere Methodik einen großen Zeitaufwand. Die Behandlung gliedert sich in der Regel in eine umfangreichere Erstbehandlung und in kürzere Folgebehandlungen. |
Grundlage für die Honorarbemessung ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 1996. Die Praxis ist eine Privatpraxis, da ich so die notwendige und ausreichende Zeit für Sie zur Verfügung habe. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Gebühren. |
Für gesetzlich versicherte Patienten bedeutet dies, dass die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten nicht übernehmen und sie mit folgenden Kosten rechnen müssen (trotzdem kann eine individuelle Verhandlung mit der gesetzlichen Krankenkasse über eine Beteiligung an den Kosten erfolgreich sein!): |
Homöopathische Erstanamnese / pro 1 Stunde | 130 Euro |
Ihr homöopathischer Erstanamnesetermin beinhaltet die folgenden ärztlichen Leistungen: | |
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Homöopathische Folgeanamnesen | 65 Euro |
Homöopathische Folgebehandlungen und Untersuchungen (erfahrungsgemäß ca. 30 bis 60 Minuten) sind anfangs in ein- bis zweimonatigen Abständen und später oft auch erst in größeren Abständen erforderlich. |
(78 bis 112 Euro) |
Telefonische Beratung je nach Länge | ca. 11 bis 35 Euro |
Sprechzeiten nach Vereinbarung
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Die Praxisorganisation gründet auf Terminabsprache. Die Terminzeiten versuche ich einzuhalten und bitte um Verständnis, wenn auch einmal Wartezeiten entstehen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, so teilen Sie mir dies möglichst bald mit, damit Sie anderen Patienten und mir die Chance geben, die reservierte Zeit weiterzunutzen. |
Auch Abendtermine und Hausbesuche vereinbare ich gerne mit Ihnen. |
Wenn ich im Patientengespräch bin oder telefoniere, meldet sich der Anrufbeantworter. Sie können mir dort gerne eine Nachricht hinterlassen, ich rufe zurück.
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Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und sog. Zusatzversicherung als Standartleistung bei den meisten privaten Versicherungsverträgen im Angebot enthalten.
Beamte mit Beihilfeanspruch bekommen dann Beihilfe, wenn ihr Hauptversicherer Kosten durch heilpraktische Behandlung teilweise übernimmt.
Dies gilt ähnlich auch für Beamte im Postdienst , nur zu anderen Sätzen und Bedingungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen generell keine Kostenerstattung der Behandlung bei Privatärzten vor.
Hier sind Zusatzversicherungen interessant, wollen aber gut abgewogen sein.
Wenn Sie sich für eine Zusatzversicherung interessieren lohnt es sich Erkundigungen bei den Verbraucherzentralen einzuholen und sich die Stellungnahmen der Stifung Warentest anzusehen.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Behandlung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Sie sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall zur nächsten Steuererklärung fachlich prüfen lassen und alle Nachweise für finanzielle Eigenleistungen (Quittungen, Rechnungen und Fahrkarten, auch von Zahnarztbesuchen, Apotheken, Optikern, Sanitätshandlungen etc.) aufbewahren!
© 2014
Andreas Gärtner